Falsch beantwortete Gesundheitsfragen kosten Versicherungsschutz

Karlsruhe (dpa/tmn) - Wer bei Abschluss einer Versicherung mogelt, steht im Fall der Fälle gegebenenfalls ohne Schutz da. So sind zum Beispiel Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitspolice unbedingt korrekt zu beantworten.

Bei Abschluss von Versicherungsverträgen muss man die Fragen sorgfältig beantworten. Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann aufgrund falsch beantworteter Gesundheitsfragen den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 12 U 140/12). Damit steht der vermeintlich Versicherte ohne Berufsunfähigkeitsschutz da, warnt die Deutsche Anwaltauskunft.

Der Fall: Ein Bauschlosser beantragte im Januar 2001 eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf die Frage im Antragsformular, ob er in den letzten zehn Jahren an Krankheiten, gesundheitlichen Störungen oder Beschwerden gelitten habe oder leide, antwortete er mit Nein. Nachdem der Mann Leistungen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragte, begann die Versicherung zu ermitteln. Dabei stellte sich heraus, dass der Kunde vor der Antragstellung zeitweise arbeitsunfähig war. Die Versicherung wollte daher nicht zahlen.

Das Urteil: Die Klage des Versicherten blieb erfolglos. Der Kläger habe die Gesundheitsfragen objektiv falsch beantwortet, befanden die Richter. Daher müsse hier von einer arglistigen Täuschung ausgegangen werden. Das Verschweigen schwerer oder chronischer Erkrankungen rechtfertige grundsätzlich die Annahme einer Täuschung.

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