Fahrzeuganhänger nicht automatisch mitversichert

Saarbrücken (dpa/tmn) - Anhänger sind kein Teil eines Fahrzeugs. Daher werden sie nicht automatisch von der Fahrzeugversicherung erfasst. Das gilt auch dann, wenn sie zum Schadenszeitpunkt an der Anhängerkupplung des versicherten Fahrzeugs befestigt waren.

In dem verhandelten Fall, über den die „Neue juristische Wochenschrift“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken berichtet, hatte eine Landwirtin von ihrer Kaskoversicherung eine Entschädigung in Höhe von 12 000 Euro verlangt, nachdem ihre Strohballenpresse zerstört worden war (Az.: 5 U 321/11).

Diese hatte Feuer gefangen, während sie an einem Traktor hing. Allerdings war nur der Traktor, nicht aber die Presse selbst versichert. Nach Ansicht der Landwirtin sollten aber die an der Zugmaschine befestigten Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichert sein.

Vor Gericht hatte die Frau mit dieser Argumentation keinen Erfolg. Die Richter legten die Versicherungsbedingungen deutlich enger aus. Versichert sei nur der Traktor, nicht die Strohballenpresse. Denn obwohl sie an den Traktor angehängt war, sei sie kein Teil der Zugmaschine. Zum Fahrzeug zählten nur die Teile, die bei Neulieferung zur serienmäßigen Ausstattung gehören.

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