Gericht : Energiepreispauschale in bestimmten Fällen pfändbar
Norderstedt/Berlin 300 Euro gab's zum September über den Lohn. Doch dieses Geld ist vor einer Lohnpfändung geschützt. Anders kann die Sache liegen, wenn eine Zwangsvollstreckung ansteht, wie ein Gerichtsbeschluss zeigt.
Die Energiepreispauschale von 300 Euro, die viele Arbeitnehmer, Auszubildende oder auch Minijobber zum 1. September über ihren Lohn erhalten haben, ist in bestimmten Fällen pfändbar.
Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt (Az.: 66 IN 90/19), auf den das Portal „anwaltauskunft.de“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hinweist.
Wann es gepfändet werden kann
Demnach sei die Einmalzahlung des Staates, die die Bürger von stark gestiegenen Energiekosten entlasten sollte, im Falle einer drohenden Zwangsvollstreckung nicht geschützt.