Elterngeld: Zusätzliche Ansprüche bis Ende Dezember stellen

Berlin (dpa) - Das Bundessozialgericht sprach in diesem Jahr Eltern mit Zwillingen mehr Elterngeld zu. Eine Leistung, die ab dem 1. Januar 2010 rückwirkend bezahlt wird. Allerdings läuft am 31. Dezember die Meldefrist ab.

Eltern von Zwillingen können noch bis 31. Dezember
mehr Elterngeld beantragen. Das Bundessozialgericht entschied im
Juni, dass Eltern bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten nicht nur
einen Anspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene
Kind einen eigenen Elterngeldanspruch haben.

Die zusätzlichen Beträge können rückwirkend beantragt werden -
bis hin zu früheren Elterngeldzeiten ab dem 1. Januar 2009. Dies ist
aber nur noch bis zum 31. Dezember möglich. Danach können zusätzliche
Ansprüche rückwirkend nur noch für Zeiten ab dem 1. Januar 2010
geltend gemacht werden. Um das Geld zu beantragen, genügt erstmal ein
schriftlicher Hinweis an die jeweils zuständige Elterngeldstelle.

Die zusätzlichen Ansprüche kosten den Bund mehr Geld. Das
Finanzministerium hatte Anfang Dezember eine überplanmäßige Ausgabe
von bis 280 Millionen Euro bewilligt. Die höheren Kosten seien Folge
einer stärkeren Nutzung des Elterngeldes nach der Entscheidung des
Bundessozialgerichtes, heißt es in der Unterrichtung der
Bundesregierung.

Das Elterngeld soll ermöglichen, dass Mütter und Väter sich in der
ersten Zeit ohne zu große finanzielle Einbußen um ihr Kind kümmern
können. Für 2013 hatte der Bund dafür bisher gut 4,96 Milliarden Euro
veranschlagt.

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