Ehegattin erbt trotz Scheidungsantrags

Köln/Berlin (dpa/tmn) - Eine Ehefrau kann auch dann ihren Mann beerben, wenn sie den Scheidungsantrag bereits gestellt hat. Voraussetzung ist, dass der Erblasser im Scheidungsverfahren noch nicht sein Einverständnis mit der Scheidung erklärt hat.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln kann eine Ehefrau auch dann noch ihren Mann beerben, wenn sie zuvor bereits die Scheidung beantragt hatte. Allerdings darf der Mann noch nicht sein Einverständnis dazu gegeben haben (Aktenzeichen: 3 Wx 179/11). Auf diese Entscheidung weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Die Eheleute waren seit 2002 verheiratet. 2009 zog die Frau aus der ehelichen Wohnung aus und beantragte im Juli 2010 die Scheidung. Ende Dezember 2010 starb der Ehemann. Die Frau beantragte einen Erbschein, der sie als Erbin der Hälfte und den Sohn aus erster Ehe des Mannes ebenfalls als Erben der Hälfte ausweisen sollte. Der Rechtspfleger stellte jedoch einen Erbschein aus, der den Sohn aus erster Ehe als Alleinerben auswies. Dagegen wehrte sich die Frau.

Mit Erfolg: Es gelte weiterhin ihr gesetzliches Erbrecht, entschieden die Richter. Durch das Einreichen der Scheidung habe sie dieses nicht verloren. Zwar sei das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben gewesen seien und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt habe. Eine solche Zustimmung müsse im Verfahren selbst erfolgen, da sie nur dann gelte.

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