Diese Gehaltszulagen gibt's ohne Abzüge

Berlin (dpa/tmn) - Zusätzliche Gehalts- und Lohnzahlungen freuen Arbeitsnehmer oft nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten sehen sie, wie wenig netto davon übrigbleibt. Arbeitgeber können aber auch Leistungen gewähren, die für den Beschäftigten abgabenfrei bleiben.

Gehaltszulagen sind oft mit hohen Abzügen belastet. Zum einen müssten Sozialabgaben von derzeit rund 21 Prozent abgeführt werden, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Zum anderen falle Lohnsteuer an. Netto bleibe oft nur wenig. Es geht aber auch anders - mit abgabenfreien Leistungen vom Arbeitgeber. Hier ein Überblick:

Arbeitsweg: Für jeden Entfernungskilometer kann der Chef 30 Cent zusätzlich zum Lohn zahlen, wie die Experten erklären. Der Arbeitgeber muss für diesen Betrag 15 Prozent Pauschalsteuer zahlen. Der Beschäftigte hat gar keine Abzüge.

Gutscheine: Auch Tank- oder andere Warengutscheine können Arbeitgebern ihren Beschäftigten zukommen lassen, so der NVL. Bis zu einer Grenze von 44 Euro im Monat seien diese für beide Seiten steuer- und abgabenfrei.

Betreuungskosten: Für Beschäftigte mit noch nicht schulpflichtigen Kindern sind oft die Kosten für Kindergarten oder Tagesmutter eine Belastung für die Haushaltskasse. Laut NVL kann sich der Arbeitgeber an den Unterbringungs- und den Verpflegungskosten beteiligen, ohne das Steuern und Sozialabgaben fällig werden.

Gesundheit: Arbeitgeber können ihre Beschäftigten finanziell unterstützen, etwas für ihre Gesundheit zu tun. Bis zu 500 Euro jährlich können sie laut NVL für Präventionsmaßnahmen ausgeben, die den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen gerecht werden. Infrage kommen etwa Bewegungsprogramme oder Ernährungskurse. Der gewöhnliche Mitgliedsbeitrag des Fitnessstudios ist jedoch ausgeschlossen.

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