Tarifbedingungen : Deckungssumme bei Bootshaftpflicht-Versicherung wichtig
Hamburg (dpa/tmn) - Für Eigentümer von Booten mit Motor reichen private Haftpflicht-Versicherungen in der Regel nicht aus. Nötig ist eine spezielle Bootshaftpflicht-Versicherung, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).
Gleiches gilt für größere Segelboote oder Jachten.
Die Versicherung reguliert Schäden, die Bootsbesitzer bei Dritten verursachen. Sie sollten eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbaren. Für einige Gewässer sind auch höhere Summen vorgeschrieben.
Der Versicherungsschutz sollte eine Forderungsausfalldeckung umfassen, rät der BdV. Der eigene Bootshaftpflicht-Versicherer kommt dann für Schäden auf, die einem von einem Dritten zugefügt wurden, aber nicht von diesem ersetzt werden.