Bundesgerichtshof erlaubt Lehrer-Benotung bei spickmich.de

Schüler und Studenten dürfen weiter im Internet ihre Lehrer bewerten.

Karlsruhe. Das Internet bringt ständig neue Möglichkeiten mit sich. Social-Community-Plattformen wie StudiVZ und Facebook, Videoportale wie Youtube und Vimeo und auch das Bewerten von allen möglichen Dingen ist nicht erst seit gestern hoch im Kurs. Auf Portalen wie ciao.de oder guenstiger.de werden nicht nur Preisvergleiche, sondern auch Testberichte von Nutzern verschiedener Angebote und Produkte veröffentlicht.

Seit längerem tun auch Schüler und Studenten ihre Meinung über ihre Lehrkörper kund. Auf Foren wie meinprof.de oder spickmich.de tauschen die jungen Eleven ihre Ansichten über ihre Lieblingslehrer und auch über die weniger beliebten Dozenten aus und können ihnen auf Wertungsskalen sogar Punkte für ihre erbrachten Leistungen geben. Just wie die Lehrer ihre Schüler: verkehrte Welt.

Dagegen haben inzwischen viele betroffene Lehrer, Dozenten und Professoren geklagt - meist die, die bei den Bewertungen nicht so gut weggekommen sind. Diese Klagen hatten zum Ziel, dass der Betrieb dieser Bewertungsseiten eingestellt werde, da sich die Lehrkörper in ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen fühlten. Zuletzt hatte eine Lehrerin aus Moers, die bei spickmich.de bloß die mangelhafte Note von 4,3 erhalten hatte, gegen die Seite geklagt.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum spickmich.de erlaubt. Die Begründung: das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil.

Am wenigsten freuen wird dies die Lehrer selbst. Denn ob jetzt auf dem Schulhof oder dem Campus über den oder anderen Lehrer gelästert wird, oder im Internet, macht kaum einen Unterschied.

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