BGH: Kind vor Sorgerechtsentscheidung anhören

Karlsruhe (dpa) - Kinder müssen vor gravierenden Entscheidungen über das Sorgerecht angehört werden, wenn sie groß genug sind, die Bedeutung zu verstehen. Das folgt aus einer am Freitag (1. April) bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Der BGH entschied, dass ein achtjähriges Mädchen aus Deutschland nicht an seinen in Frankreich lebenden Vater gegeben werden muss (Aktenzeichen: XII ZB 407/10). Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg auf, das dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen hatte. Der für das Familienrecht zuständige 12. Zivilsenat des BGH kritisierte vor allem, dass die Brandenburger Richter das „nach seinem Entwicklungsstand schon verständige Kind“ nicht angehört hatten. Dies sei jedoch für eine solche Entscheidung „unverzichtbar“.

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