Altersvorsorge : Betriebliche Altersvorsorge: Für wen lohnt sich die Betriebsrente?
Die Idee klingt gut: Mit einem Teil des Bruttogehalts regelmäßig fürs Alter vorsorgen, Steuern und Sozialabgaben sparen und auch noch Zuschüsse vom Chef kassieren. Doch für wen lohnt sich eine Betriebsrente wirklich?
Zunächst einmal: Der Aufbau einer Betriebsrente ist kein Gefallen, den der Arbeitgeber seinen Beschäftigten tut. Seit 2019 sind Unternehmen verpflichtet, sich mit mindestens 15 Prozent an der sogenannten „Entgeltumwandlung“ zu beteiligen, an den Beiträgen also, die ein Angestellter vom Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge steckt. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitgeber durch die Vereinbarung Sozialabgaben spart.
Experten-Tipp: Vorher fachlich beraten lassen
Das Konzept hat jedoch seine Tücken. Wie gut Beschäftigte mit einer Betriebsrente fahren, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt zum Beispiel die Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Steuerliche und rententechnische Auswirkungen müssen ebenfalls bedacht werden.
Finanzexperten raten deshalb dazu, sich vor Vertragsabschluss von einem seriösen Partner beraten zu lassen. Das können zum Beispiel Banken, Verbraucherzentralen oder Finanzdienstleister wie die Hamburger tecis AG sein. Letztere – eine Tochter der Schweizer Swiss Life Holding – wurde im vergangenen Jahr bei einer bundesweiten, repräsentativen Kundenbefragung zweimal mit dem Prädikat „Hervorragend“ ausgezeichnet.
Betriebsrente in zwei Varianten
Auch die tecis-Fachleute empfehlen beim Thema Betriebsrente zunächst eine fundierte Beratung. Denn der Teufel steckt bei dieser Form der privaten Altersvorsorge häufig im Detail. Am einfachsten ist es, wenn das Unternehmen die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge komplett übernimmt. Das ist eine mögliche Variante der Betriebsrente. Hier heißt es zugreifen. Denn auch wenn auf die späteren Auszahlungen Steuern gezahlt werden müssen, gehen Arbeitnehmer kein Risiko ein. „Da Sie selbst kein Geld einsetzen, sollten Sie die zusätzliche Versorgung auf jeden Fall mitnehmen“, so der Rat der Verbraucherzentralen.