Bestätigung der Buchung: Änderungen nach der Frist möglich

Berlin (dpa/tmn) - Kunden prüfen die Buchungsbestätigung einer Reise am besten immer sehr gründlich: Der Reisevermittler sollte über Fehler möglichst schnell informiert werden.

Dass den Kunden dafür Fristen gesetzt werden, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings muss der Reisevermittler Änderungswünsche auch nach Ablauf einer Frist akzeptieren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Leipzigs hervor (Az.: 08 O 1954/14). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In dem verhandelten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Online-Reisevermittler geklagt. Dieser hatte in seinen Bestätigungsbenachrichtigungen gefordert, dass die Kunden die in der Mail aufgeführten Reisedaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und Abweichungen vom Buchungswunsch innerhalb einer gesetzten Frist mitteilen. Später eingehende Änderungswünsche könnten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, hieß es. Diese Klausel benachteilige den Kunden, so die Verbraucherschützer.

Das Landgericht Leipzig sah das ähnlich. Zwar dürfe in der Bestätigung um eine Mitteilung bestehender Abweichungen innerhalb einer bestimmten Frist gebeten werden. Allerdings ist die weitere Regelung nicht zulässig, wonach nach Ablauf der jeweiligen Frist spätere Änderungswünsche grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden können. Diese Regelung ändere die Beweislast zum Nachteil des Nutzers, begründete das Gericht. Somit wäre eine spätere Reklamation nämlich ausgeschlossen - selbst wenn die Buchungsbestätigung etwa wegen technischer Fehler von der Buchungsabfrage abweicht.

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