Bessere Chancen auf GEZ-Befreiung

Karlsruhe (dpa) - Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ist oft nicht einfach. Manchem bleibt nach der Zahlung an die GEZ weniger, als wenn er Hartz IV bekäme. Das sei ungerecht, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

Menschen mit geringem Einkommen haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bessere Chancen auf eine Befreiung von den Rundfunkgebühren. Demnach besteht ein Anspruch auf eine Befreiung oder zumindest Reduzierung der Gebühren, wenn das verfügbare Einkommen nur so knapp über den Hartz-IV-Regelsätzen liegt, dass der Betroffene bei Zahlung der Rundfunkgebühren unter das Existenzminimum rutschen würde. Dies folgt aus zwei Entscheidungen des Gerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08 u.a.).

In einem Fall hatte eine Hartz-IV-Empfängerin aus Hamburg einen befristeten Zuschlag auf ihre Sozialleistungen erhalten - der aber geringer war als die Rundfunkgebühren. Einen Antrag auf Gebührenbefreiung lehnte die Rundfunkanstalt ab, da generell nur solche Hartz-IV-Empfänger befreit werden, die keine Zuschläge erhalten. Damit verblieb der Frau nach Zahlung der GEZ-Gebühr letztlich weniger Geld, als sie ohne Zuschlag bekommen hätte.

In einem weiteren Fall bekam ein Rentner nur so wenig Rente und Wohngeld, dass ihm nach der Zahlung der Rundfunkgebühren weniger Geld übrig blieb als einem Sozialhilfe-Empfänger. Auch hier wurde ein Antrag auf Gebührenbefreiung abgelehnt - zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht nun in beiden Fällen entschied. Es verstoße gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz, wenn Menschen, die knapp über den Regelsätzen für Sozialleistungen liegen, nicht befreit werden. Sie hätten sonst weniger Geld übrig, als ihnen nach Hartz IV oder dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) zustünde.

Zwar gehe es in absoluten Zahlen nur um relativ geringe Summen, so das Gericht. Der Betrag bedeute jedoch „eine intensive Belastung“, da den Betroffenen nur die für die Deckung des Existenzminimums konzipierten Leistungen zur Verfügung stünden. Das Interesse am Empfang von Rundfunksendungen sei durch die im Grundgesetz garantierte Informationsfreiheit geschützt. Die Rundfunkgebühren betragen derzeit pro Monat 5,76 Euro (ohne Fernsehen) bzw. 17,98 Euro (mit Fernsehen).

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