Beschädigte oder geöffnete Verpackung ist kein Mangel

Berlin/Hannover (dpa/tmn) - Eine aufgerissene oder ramponierte Verpackung bedeutet nicht gleich, dass die Ware auch Fehler aufweist. Was Verbraucher dennoch bei einem defekten Karton beachten sollten, erfahren sie hier.

Selbst wenn die Verpackung beschädigt oder bereits geöffnet ist, dürfen Händler ein Produkt als neu anbieten. Der Verkäufer sei nur zur Übergabe einer mangelfreien Ware verpflichtet, erklärt Rechtsanwalt Volker Dineiger. Die Begriffe neu oder fabrikneu bezögen sich auf den Zustand des Produkts. Auf die Hauptpflichten des Kaufvertrages wirke sich eine beschädigte Verpackung nicht aus, solange das Produkt funktioniert und verwendet werden kann, erläutert Dineiger in einem Bericht des Fachportals „Heise Resale“.

Das bedeutet den Angaben zufolge aber nicht, dass die Verpackung völlig unbedeutend ist. Sie zählt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer zu den vertraglichen Nebenpflichten. Beide müssten die Ware zum Beispiel für den Versand sorgfältig und ordnungsgemäß verpacken. Wer dies nicht tut, muss möglicherweise für einen daraus entstehenden Schaden haften. Verbraucher sollten bei Rücksendungen deshalb möglichst die Original-Versandverpackung nutzen, rät Dineiger. „Damit ist die Ware in der Regel am Besten geschützt und beide Seiten sind zufrieden.“

Was neu und was gebraucht ist, muss gerade bei elektronischen Geräten oft im Einzelfall entschieden werden. Der Rechtsprechung zufolge ist eine Sache dann nicht neu, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war, erklärt der Experte. In der Praxis bedeute das in der Regel, dass jedes Gerät, dass schon benutzt wurde, als gebraucht betrachtet werden muss. Lediglich Geräte, die für einen Testlauf einmalig an- und wieder ausgeschaltet wurden, seien noch als neu anzusehen.

Hat ein Händler ein gebrauchtes Gerät als neu verkauft, kann der Käufer ein mangelfreies, also neues Gerät verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten und sich den Kaufpreis erstatten lassen, oder aber verlangen, dass der Kaufpreis reduziert wird.

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