Berufliche Nutzung: Computer von Steuer absetzen

Berlin (dpa/tmn) - Ein privat angeschaffter Computer kann unter Umständen als Arbeitsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Werden auf dem Computer oder Laptop auch berufliche Aufgaben erledigt, können die Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

Kann der Steuerzahler die berufliche Nutzung glaubhaft machen, geht das Finanzamt üblicherweise von einer je zur Hälfte privaten und beruflichen Nutzung des PC's aus. Wer mehr geltend machen möchte, muss das im Einzelfall nachweisen. Dazu muss der Steuerzahler alle Anhaltspunkte und Umstände darlegen, die einen höheren beruflichen Nutzungsanteil glaubhaft machen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin mit Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 12 K 18/07).

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