Beim Kauf von Böllern auf Kennzeichnung achten

Ratingen (dpa/tmn) - Raketen und Böller gehören für die meisten an Silvester einfach dazu. Beim Feuerwerk-Kauf sollten Verbraucher aber nur zu geprüften Produkten greifen. Diese sind an zwei verschiedenen Kennzeichnungen zu erkennen.

Beim Kauf von Böllern auf Kennzeichnung achten
Foto: dpa

Das kann zum einen das Zulassungskennzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sein. Es besteht aus dem Kürzel BAM, der Produktklasse (P I oder P II) und einer vierstelligen Zahl, etwa BAM - P II - 1234. Das erklärt Klaus Gotzen vom Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) in Ratingen. Zum anderen ist auch ein CE-Zeichen mit einer Prüfnummer und Angabe der Produktkategorie (F1 oder F2) zulässig.

Die Bezeichnung P I beziehungsweise F 1 steht für Kleinstfeuerwerk, das das ganze Jahr über erhältlich ist. Böller und Raketen sind dagegen unter P II oder F 2 gruppiert. Sie dürfen 2015 nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Feuerwerk ohne Zulassungsnummer ist gefährlich. Die Sprengkraft kann zu hoch sein, außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen. Doch selbst zugelassene Feuerwerkskörper sind nicht ohne Risiko: Wer diese nicht sachgerecht benutzt, bringt sich ebenfalls in Gefahr.

Zum Feuerwerk-Shopping sollte man sich an die bekannten Verkaufsstellen wie Drogerien, Supermärkte oder Baumärkte halten, sagt Klaus Gotzen. „Bei fliegenden Händlern oder gar im Ausland sollte man die Finger davon lassen.“

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