Zusätzliche Kosten : Bei Zweitwohnung an mögliche Steuern denken
Berlin Ob für den auswärtigen Job, das Studium oder als Standbein ganz woanders: Manche Menschen leisten sich eine Zweitwohnung. Je nach Ort kann dafür allerdings eine spezielle Steuer fällig werden.
Zweitwohnungsteuer ist eine Kommunalsteuer. Entsprechend entscheiden Städte und Gemeinden selbst, ob sie solch eine Steuer einführen oder nicht. Häufig sind das laut der Bundessteuerberaterkammer Groß- oder Universitätsstädte sowie touristische Gemeinden.
Auch die Höhe dieser Steuer variiert je nach Ort. Berechnet wird sie auf Grundlage der jährlichen Nettokaltmiete oder bei Eigentümern anhand der ortsüblichen Miete. Die Spannbreite liegt dabei zwischen 8 und 15 Prozent.
Betroffen sind also erst einmal alle, die eine Zweitwohnung an einem Ort mit Zweitwohnungsteuer haben. Auch Studierende, die zum Studium in eine andere Stadt ziehen, aber weiter mit ihrem Hauptwohnsitz bei den Eltern gemeldet sind. Ebenso kann es durchaus sein, dass je nach Satzung auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen der Zweitwohnungsteuer unterliegen.