Auch Saisonarbeiter müssen Steuern zahlen

Berlin (dpa/tmn) - Zu Beginn der Erntezeit sind Landwirte auf zeitlich befristete Saisonarbeiter angewiesen. „Die steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei im Blick behalten“, erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler.

Auch Saisonarbeiter müssen Steuern zahlen
Foto: dpa

Allgemein gilt, dass der Arbeitslohn für Saisonarbeiter steuerpflichtig ist. Am einfachsten ist es, wenn dem Arbeitgeber Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum mitgeteilt werden. In diesem Fall kann der Chef die sogenannten ELStAM-Daten abrufen und den Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vornehmen.

Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von knapp 900 Euro wird dabei in der Regel keine Steuer fällig, da der Steuergrundfreibetrag wirkt. Wer mehr verdient, zahlt Lohnsteuer. Zu viel gezahlte Steuern können gegebenenfalls über eine Einkommensteuererklärung erstattet werden. Auch eine kurzfristige Beschäftigung des Erntehelfers ist denkbar. Bei der Beurteilung, ob eine solche vorliegt, sind zeitliche Kriterien entscheidend. Diese Zeitgrenze wurde von zwei Monaten beziehungsweise 50 Arbeitstagen - für eine Übergangszeit von 2015 bis 2018 - auf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage erhöht.

Wie viel dem Mitarbeiter gezahlt wird, ist unerheblich. Versteuert wird das Arbeitsentgelt entweder mit dem individuellen Steuersatz oder pauschal mit 25 Prozent. Allerdings ist die pauschale Lohnbesteuerung an enge Voraussetzungen geknüpft und wird daher in der Praxis selten genutzt. Kurzfristige Beschäftigungen können für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei sein.

Wer vorher schon einen Job hatte oder die Beschäftigung berufsmäßig ausübt, kann die Versicherungsfreiheit verlieren. Der Chef sollte sich vor Beginn der Beschäftigung danach erkundigen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Zudem kommt ein Minijob-Verhältnis in Betracht. Hier dürfen maximal 450 Euro im Monat verdient werden. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent, gibt der Steuerzahlerbund zu bedenken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort