Attest reicht für Fitness-Vertrag-Kündigung

Arnsberg/Soest (dpa) - Ein ärztliches Attest reicht für die Kündigung eines Fitness-Vertrages. Das hat das Landgericht in Arnsberg am Mittwoch (22. Dezember) in einem Zivilrechtsstreit klargestellt.

Der Kunde sei nicht verpflichtet, seine Krankheit genauer zu beschreiben oder gar eine Krankenakte vorzulegen. Im vorliegenden Fall (Aktenzeichen: I-3S 138/19) hatte eine Frau wegen orthopädischer Krankheiten ihren bereits seit über einem Jahr laufenden Vertrag mit einem Fitness-Studio in Soest gekündigt. Ein Arzt hatte ihr bescheinigt, dass sie in den kommenden Jahren kein Studio besuchen dürfe. Der Betreiber erkannte das Attest des Arztes nicht an und forderte die Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Das Amtsgericht in Soest hatte zunächst dem Betreiber Recht gegeben. Die Zivilkammer des Landgerichtes machte aber deutlich, dass der ärztlichen Bescheinigung Glauben zu schenken sei, soweit es keine eindeutigen Hinweise gebe, dass es sich um ein „Gefälligkeitsgutachten“ handele. Es könne zudem nicht sein, dass die Kunden ihre Krankheitsgeschichte offenlegen müssen, um aus dem Vertrag zu kommen. Das widerspreche dem Persönlichkeitsschutz der Kundin, so das Gericht.

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