Krankheitskosten absetzbar: Kürzung um zumutbare Belastungen
München (dpa/tmn) - Entstehen einem Steuerpflichtigen Mehrkosten durch eine dauerhafte Krankheit, kann er diese in der Regel steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Allerdings nur, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird.