Alleinerziehende sollten elektronische Steuerdaten prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Zum 1. Januar 2013 kommt die elektronische Lohnsteuerkarte. Im Zuge dessen sollten insbesondere Alleinerziehende sicherheitshalber prüfen, ob ihre Daten stimmen.

Alleinerziehende sollten die Daten auf ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte prüfen. Das empfiehlt der Bund der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Denn nur wenn die Lohnsteuerklasse II gespeichert sei, könne ein Entlastungsbetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung: In dem Haushalt lebt mindestens ein Kind, für das der Steuerzahler Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält und ansonsten keine volljährige Person im Haushalt lebt. Der Entlastungsbetrag beträgt 1308 Euro im Jahr.

Hintergrund ist die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1. Januar 2013. Ab diesem Zeitpunkt haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, in das elektronische Verfahren einzusteigen und die „Elektronischen Lohn-Steuer-Abzugs- Merkmale“ (ELStAM) ihrer Arbeitnehmer anzuwenden. Die in der Übergangszeit 2011/12 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug müssen nun wieder neu beantragt werden.

Überprüft werden kann die Lohnsteuerklasse per Antrag beim zuständigen Finanzamt. Eine weitere Möglichkeit: Nach entsprechender Anmeldung im Internet unter elsteronline.de können Steuerzahler ihre Daten einsehen. Falls die Steuerklasse II nicht gespeichert ist, kann dies mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013 nachgeholt werden. Geeignete Ausbildungsnachweise, sowie die beim Finanzamt erhältliche Erklärung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende müssen beigefügt werden.

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