Abgabe-Frist der Gewerbesteuererklärung läuft bald ab

Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur die Einkommensteuererklärung muss bald abgegeben werden. Auch die Frist für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung läuft ab. Allerdings endet sie in diesem Jahr ein wenig später.

Abgabe-Frist der Gewerbesteuererklärung läuft bald ab
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In der Regel muss die Gewerbesteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Da der Termin in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist auf den 2. Juni. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Einzelunternehmer, Personengesellschaften und gewerblich geprägte Personen- und Kapitalgesellschaften sind zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Seit dem Jahr 2011 besteht grundsätzlich die Pflicht, die Gewerbesteuererklärung elektronisch zu erstellen, erklärt der Steuerzahlerzahlerbund.

Wird die Erklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist für die Abgabe auf den 31. Dezember. Das Finanzamt kann die Gewerbesteuererklärung allerdings auch vorzeitig anfordern. Auf Antrag kann die Frist für die Abgabe bis zum 28. Februar 2015 verlängert werden. Ein solcher Antrag muss gesondert begründet werden. Die Genehmigung der Fristverlängerung liegt im Ermessen des Finanzamtes.

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