Urteil : Abendgabe muss auch in Deutschland gezahlt werden
Berlin Weil seine Ex deutsche Sozialhilfe erhält, benötige sie ja nach der Scheidung seine versprochene finanzielle Entschädigung nicht, fand ein Libyer. Da irrte er sich. Er muss zahlen, so ein Gericht.
Eine bei der Hochzeit in Libyen vereinbarte Abendgabe als finanzielle Absicherung bei einer Scheidung muss auch in Deutschland gezahlt werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall hatte das Paar in Libyen geheiratet. Der Mann verpflichtete sich unter anderem, der Frau im Fall einer Scheidung eine sogenannte Abendgabe in Höhe von 50 000 Dollar zu zahlen. Diese dient in vielen islamischen Staaten dazu, die Frau im Falle einer Scheidung abzusichern.
Mann fühlte sich nicht mehr an Versprechen gebunden
Nach 15 Ehejahren ließ sich das Paar - inzwischen in Deutschland lebend - scheiden. Die Frau verlangte die Abendgabe, was der Mann verweigerte. Er fühlte sich nicht mehr an die Vertragsklausel gebunden. In Deutschland gebe es anders als Libyen eine staatliche Absicherung. Seine Frau wäre zwar in ihrer Heimat auf das Geld angewiesen gewesen, jedoch nicht hier in Deutschland. Sie lebe in einem Pflegeheim und habe keinen weiteren Versorgungsbedarf.