Führerschein mit 17 wird Gesetz

Neuerung: Anfang 2011 wird aus dem Modell-Versuch eine feste Regelung. In jedem Bundesland gelten dann die gleichen Vorschriften.

Wuppertal. Schon seit zwei Jahren darf Annika Willmann Auto fahren - obwohl sie erst 19 Jahre ist. Der Grund: Die Wuppertalerin hat sich für das Modell-Projekt "Begleitetes Fahren mit 17" entschieden. "Ich fand es gut, dass man dabei schon eher Erfahrungen sammeln kann", sagt die 19-Jährige. Probleme mit ihren Eltern, von denen immer eine Person als Begleiter im Auto dabei sein musste, gab es nicht. Ab und zu hätten sie Tipps gegeben - mehr nicht.

"Wichtig war, dass neben dir einer sitzt und dir Sicherheit gibt", so die Wuppertalerin. Mit ihrer Meinung ist Annika Willmann nicht alleine. Immer mehr entscheiden sich für den frühen Führerschein. So waren es in 2007 erst rund 25 Prozent der Erstbewerber, in 2009 dagegen schon rund 40 Prozent.

Grund genug für die Bundesregierung, dem Erfolgsmodell einen gesetzlichen Rahmen zu geben. "Derzeit werden die gesetzlichen Veränderungen erarbeitet, die notwendig sind, um die Regelung zum 1.Januar 2011 ins Dauerrecht zu überführen", bestätigt eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums.

Weshalb sich das 2005 in Niedersachsen gestartete Modellprojekt durchgesetzt hat, verdeutlichen etliche Studien. Sie alle belegen, dass die Jugendlichen mit Begleitperson weniger Unfälle verursachen und weniger Verkehrsverstöße begehen.

Auch Annika Willmann hat ihre Zeit unfallfrei hinter sich gebracht und darf jetzt ohne Begleitung fahren. Sie würde sich jederzeit wieder für dieses Modell entscheiden. Denn die Vorteile des begleiteten Fahrens liegen für sie klar auf der Hand: zum einen fühlt man sich von Anfang als Fahrer sicher, zum anderen hat man später ausreichend Fahrpraxis.

"Ich würde jedem dazu raten. Natürlich sollte man Eltern haben, die ruhig und gelassen sind. Wenn diese jedoch nur meckern, weiß ich nicht, ob das begleitete Fahren die passende Wahl ist", schmunzelt die 19-Jährige.

Alter Die Jugendlichen dürfen mit sechzehneinhalb mit denKursen und Fahrstunden zur Führerscheinprüfung beginnen. Sie benötigenallerdings die Zustimmung der Eltern und müssen einen Antrag bei derentsprechenden Führerscheinstelle (meist das Ordnungsamt) stellen. Siedurchleben das gleiche Prozedere wie die älteren Prüflinge(Fahrstunden/Theorie). Haben die Jugendlichen dann die Prüfungbestanden, bekommen sie allerdings keine Führerscheinkarte sondern einePrüfbescheinigung.

Fahren Nach bestandener Prüfung dürfen die 17-Jährigen miteiner Begleitperson Autofahren. Sie sollten immer die Prüfbescheinigungund ihren Personalausweis dabei haben. Man darf nur innerhalbDeutschlands fahren. Der Fahranfänger selbst ist für die Einhaltung derVorschriften verantwortlich.

Begleitperson Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre altsein. Zudem muss sie selbst mindestens fünf Jahre eineFahrzeugerlaubnis (Klasse B) haben. Wer mehr als drei Punkte inFlensburg hat, kommt nicht als Begleitperson in Frage. Wer mehr als 0,5Promille Alkohol im Blut hat, ist zu der Zeit ebenfalls nicht geeignet.Die ausgewählten Begleitpersonen müssen eingetragen sein. Die Anzahlist aber nicht limitiert.

Aufgabe Die Begleitpersonen sollten sich nicht alsHilfs-Fahrlehrer sehen. Sie sind Ansprechpartner in schwierigenSituationen. Sie sollen Sicherheit vermitteln. Ein Vorbereitungsseminarist für beide sinnvoll und wird von Verkehrsexperten empfohlen.

Strafe Bei Verstößen gegen die Auflagen kann im schlimmstenFall die Prüfbescheinigung eingezogen werden, oder man muss ein Bußgeldvon 50 Euro zahlen, oder man bekommt einen Punkt in Flensburg.

Ablauf Nach dem 18. Geburtstag ist die Prüfbescheinigung nochdrei Monate gültig. Solange darf der junge Fahrer damit noch fahren.Danach benötigt er eine normale Führerscheinkarte. Diese bekommt erbeim zuständigen Amt.

Probezeit Die Probezeit dauert zwei Jahre - genau wie beiälteren Führerscheinneulingen. Sie beginnt allerdings schon mit 17Jahren. Das heißt mit 19 Jahren hat man eine unbefristete Fahrerlaubnis.

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