Ratgeber Flug annulliert oder verspätet: Das sind Ihre Rechte

Verspätet sich der eigene Flug oder wird sogar komplett annulliert, dann stehen den Kunden Rechte zu, die sich sogar in Form einer finanziellen Entschädigung auswirken können.

Flugverspätung oder Annullierung Diese Möglichkeiten gibt es
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Um dabei nicht den Überblick zu verlieren und zu wissen, welche Forderungen Ihnen zustehen, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Wann gibt es eine Entschädigung?

Gerade bei Reisen innerhalb von Europa sind Sie umfassend geschützt. Je länger sich der Flug verschiebt, desto mehr Geld können Sie einfordern. Zudem haben sich bestimmte Anbieter darauf spezialisiert, Ihre Rechte schnell und einfach durchzusetzen. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern, dazu finden Sie hier mehr Informationen. Zunächst wird geprüft, ob Sie generell ein Anrecht auf eine Entschädigung haben. Anschließend wird die Forderung geltend gemacht. Finanzielle Ansprüche haben Sie immer, wenn der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat. Die Verspätung richtet sich dabei nach der Ankunftszeit: Startet der Flug mehr als drei Stunden später, kommt jedoch nur zwei Stunden später an als geplant, dann besteht kein Anspruch auf finanzielle Zuwendungen.

Trotzdem haben Sie auch bei Wartezeiten am Flughafen Ansprüche: Ab zwei Stunden müssen mindestens kostenlose Getränke sowie Snacks angeboten werden und bei mehr als drei Stunden sogar weitere Versorgungsleistungen. Kommen Sie rund drei Stunden später am Zielort an, dann stehen Ihnen zwischen 250 und 600 Euro zu. Ab fünf Stunden dürfen Sie sogar vom Flug zurücktreten, die Kosten für das Ticket werden Ihnen erstattet. Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, dann muss die Airline die Übernachtung in einem Hotel inklusive Transfer übernehmen. Sollten Sie nicht vom Fluganbieter unterstützt werde und sich selbst darum kümmern müssen, dann sammeln Sie alle Belege und reichen Sie diese im Anschluss ein.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Wie teuer das Ticket für den Flug ist, hat keinen Einfluss auf die Entschädigungszahlungen der Airline. Ebenso irrelevant ist der Anlass der Reise, als Geschäftsreisender bestehen dieselben Rechte wie bei der Reise in den Urlaub. Beachten Sie dabei, dass sogar Kinder einen Anspruch haben, der geltend gemacht werden darf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein eigenes Ticket gebucht wurde und das Kind nicht kostenlos mitfliegt. Die Beträge richten sich nach der Strecke: Bis 1500 Kilometer erhalten Sie 250 Euro, zwischen 1500 und 3000 Kilometer etwa 400 Euro und bei Reisen über 3500 Kilometer sogar 600 Euro pro Person.

Was passiert bei einer Annullierung?

Sollte der Flug annulliert werden, dann besteht das Recht auf einen alternativen Flug oder der Preis für das Ticket muss zurückgezahlt werden. Die Airline steht in der Pflicht, Sie bis zu 14 Tage im Voraus darüber zu informieren, geschieht dies erst weniger als 14 Tage vor dem Flug, dann stehen Ihnen abhängig von der Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigungen zu. Der Fall wird immer individuell beurteilt, generell gilt: Je kürzer die Zeit zwischen Annullierung und Flug, desto höher die Entschädigung und desto wahrscheinlicher, dass Forderungen durchgesetzt werden können.

Ebenfalls sind Sie bei einer Annullierung durch das europäische Fluggastrecht geschützt. Wichtig bei diesen Rechten ist zu beachten, dass der Flug sowohl innerhalb der EU gestartet als auch gelandet sein muss. Zudem muss die Airline für Verspätungen oder Annullierungen verantwortlich sein, nicht zu beeinflussende Ursachen gelten nicht.

Darauf sollten Sie achten

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wichtigsten Punkte, auf die Sie bei Annullierung oder Verspätungen achten sollten:

Den Verlauf dokumentieren

Wenn eine Verspätung absehbar ist, dann sollten Sie die Handhabung immer detailliert dokumentieren und im besten Fall sogar von Mitarbeitern der Airline unterzeichnen lassen. Machen Sie zum Beispiel ein Foto von der Abflugtafel, auf der die Verspätung angegeben ist. Die Ursache können Sie sich schriftlich von den Mitarbeitern geben lassen. Notieren Sie sich ebenso, wann Sie ins Flugzeug dürfen und wann sich die Türe beim Ausstieg öffnet. Grenzt die Verspätung an den oben genannten drei Stunden, dann sind die exakten Uhrzeiten wichtig.

Dokumentieren vergessen?

Selbst wenn Sie die Dokumentation vergessen haben, muss die Airline das Gegenteil beweisen. Online finden Sie eine Reihe von Anbietern, die Flugstatistiken sammeln und speichern. Dort können die Daten der letzten Tage in der Regel kostenlos abgerufen werden. Dies zählt ebenso als Beweis für verspätete Flüge. Portale für das Fluggastrecht prüfen zudem individuell Ihren Fall und haben ebenfalls Zugang zu Flugstatistiken. Selbst Flüge, die bereits drei Jahre zurückliegen, können noch hinsichtlich einer Entschädigung gecheckt werden.

Die Airline kontaktieren

Wer einen Anspruch durchsetzen möchte, der sollte sich direkt an den Fluganbieter wenden. Dazu gibt es ein generelles Beschwerdeformular für die Fluggastrechte, Sie können jedoch auch ein eigenes Schreiben verfassen. Beachten Sie dabei, dass alle wichtigen Informationen enthalten sind, wie die Namen der Personen, die entschädigt werden, das Datum, die Flugnummer, die planmäßige und tatsächliche Abflugs- sowie Ankunftszeit, die Strecke in Kilometern, die finanzielle Forderung sowie weitere Beweise. Schicken Sie die eigene Bankverbindung sofort mit und setzen Sie eine Zahlungsfrist. In der Regel beträgt diese etwa 14 Tage. Verschicken Sie das Schreiben im besten Fall nicht per Mail, sondern als Einschreiben. Dann erhalten Sie eine Versandbestätigung, die ein weiterer Beweis ist.

Was ist, wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert? Sollte sich die Airline anschließend nicht melden und kein Geld auszahlen, dann stehen Ihnen weitere Möglichkeiten zur Verfügung. So können Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder ein Portal für Fluggastrechte wenden, welches die eigenen Rechte anschließend durchsetzt. Sie haben in diesem Fall bereits Ihr Möglichstes versucht, was durch die Fristsetzung bestätigt wird. Übrigens müssen die Zahlungen als tatsächlicher Geldeingang auf dem Konto eingehen, ein Gutschein muss nicht angenommen werden. Nehmen Sie diesen an, dann akzeptieren Sie das als Ausgleich und weitere Forderungen können häufig nicht durchgesetzt werden

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