Finanzen: Auch Rentner müssen versteuern

Ab 2009 regelt ein neues Verfahren, welche Senioren Steuern zahlen müssen. Wer mehr als 16800 Euro Alterseinkünfte hat, ist in der Pflicht.

Düsseldorf. "Rentenbezugsmitteilungsverfahren" heißt das Zauberwort, das dem Bundesfinanzministerium im nächsten Jahr Milliardeneinkünfte bescheren soll. Denn Anfang 2009 wird klar werden, welche Rentner Steuern zahlen müssen - und dies bislang versäumt haben.

"Zwei Nächte lang konnte ich vor Angst kein Auge zumachen", erzählt Sonja Henjes (71). In ihrem Seniorenclub ist derzeit die Renten-Besteuerung das beherrschende Thema: "Da wird erzählt, viele Rentner müssten jetzt mit einer Strafanzeige rechnen, weil sie bisher keine Steuern abgeführt haben."

Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, winkt ab: "Das ist Unsinn. Mit einer Strafanzeige müssen Rentner nicht rechnen." Sie müssen allerdings " Steuern zahlen und gegebenenfalls nachzahlen - und zwar mit Zinsen".

Schon seit Anfang 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, durch das der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente deutlich gestiegen ist. Neu sind dagegen die gesetzlichen Kontrollmöglichkeiten. Insbesondere greift nun das "Rentenbezugsmitteilungsverfahren".

Immer mehr Rentner haben verschiedene Alterseinkünfte. Dazu zählen gesetzliche Renten, Betriebsrenten, private Renten und künftig häufig auch Riester-Renten. Das ist gut so, jedoch unübersichtlich - auch für den Staat. Er hätte gerne einen Überblick über die genannten Alterseinkünfte, die alle im Grundsatz steuerpflichtig sind. Dabei hilft ihm die Steueridentifikationsnummer, die seit August 2008 nach und nach auch alle Rentner erhalten.

Drei Viertel der Rentner müssen derzeit auch nach dem seit 2005 geltenden Recht keine Steuern zahlen. Hierzu gehört auch Sonja Henjes, die mit ihrer gesetzlichen und ihrer Witwenrente 2008 insgesamt 16500 Euro Alterseinkünfte hat. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung beginnt die Steuerpflicht für Neurentner des Jahres 2008 erst bei einer gesetzlichen Jahresrente von etwa 16800 Euro - für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Wer eine höhere gesetzliche Rente oder neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte hat, "sollte eine Steuererklärung abgeben und nicht auf eine Aufforderung vom Finanzamt warten", rät Ondracek. "

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