Unerfüllter Kinderwunsch - Mehr Paaren wird finanziell geholfen

Berlin (dpa) - Ob kinderlose Paare finanzielle Unterstützung bei der Kinderwunschbehandlung bekommen, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie wohnen. Das kann einige tausend Euro ausmachen.

Unerfüllter Kinderwunsch - Mehr Paaren wird finanziell geholfen
Foto: dpa

Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos. Eine künstliche Befruchtung ist teuer. Im vergangenen Jahr haben einige Bundesländer die Förderung für kinderlose Paare verbessert.

Welche Bundesländer helfen kinderlosen Paaren?

Niedersachsen, Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben 2013 in Zusammenarbeit mit dem Bund Programme gegen ungewollte Kinderlosigkeit aufgelegt. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2010 finanzielle Hilfe, die das Land bislang eigenständig regelt. Ab Februar wird es eine gemeinsame Linie mit dem Bund geben.

Was kostet eine Behandlung?

Je nach Therapie kostet ein Behandlungszyklus nach Auskunft von Krankenkassen rund 2000 Euro - manchmal auch mehr. Seit 2004 zahlen die meisten Krankenkassen nur noch die Hälfte der Behandlung, und dies auch nur bei den ersten drei Versuchen. Unmittelbar nach der Reform 2004 sank die Zahl der Kinderwunschbehandlungen.

Was hat sich geändert?

Seit April 2012 gibt der Bund Paaren einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung. Allerdings nur dann, wenn das zuständige Bundesland sich ebenfalls mindestens in Höhe der Bundeshilfe beteiligt. Der Bund übernimmt maximal 25 Prozent des Eigenanteils. Für die Paare bleibt somit unter dem Strich noch ein Anteil von 25 Prozent. Je nach Ausrichtung der Landesförderung wird der 1. bis 4. Behandlungszyklus unterstützt.

Wer kann Unterstützung bekommen?

Bis auf Sachsen-Anhalt werden die Gelder nur verheirateten Paaren gewährt, was immer wieder Anlass zur Kritik gibt. Auch die neue Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bedauerte als Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern diesen Passus. Das sei eine Bedingung des Bundes gewesen, sagte sie damals. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist außerdem, dass die Ehepartner ihren ersten Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland haben und die Behandlung auch in dem Land vornehmen lassen.

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