So managen Sie Kind und Karriere

Hilfe: Beraterin Frauke Greven unterstützt werdende Mütter und Väter.

Haan. "Sie sind auf dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zu vermitteln." Die Worte der Vermittlerin beim Arbeitsamt treffen Anette S.* wie ein Donnerschlag. 47 Jahre alt, alleinerziehende Mutter eines Elfjährigen, auf der Suche nach einer Teilzeitstelle. Den Job als Redakteurin hatte sie wegen des Nachwuchses gekündigt. Pech für sie in jeder Hinsicht: Ihr Alter. Zum einen kamen all die heutigen gesetzlichen Erleichterungen inklusive Kinderbetreuung für sie zu spät, zum anderen wurde sie nicht frühzeitig wach gerüttelt: Denn wer setzt schon in der heutigen Zeit nur auf die Institution Ehe?

So sieht den Fall auch Frauke Greven: Die Diplom-Arbeitswissenschaftlerin nimmt Frauen, die Kind und Karriere unter einen Hut bringen möchten, seit drei Jahren an die Hand. Die 33-Jährige hat als Mutter von zwei kleinen Kindern selbst einschlägige Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt gesammelt.

Schon deshalb machte sich die gebürtige Haanerin vor drei Jahren mit ihrer Beratung "Spielraum" in Köln selbstständig.

"Die Generation 30 plus hat verstanden, dass es besser ist, auf eigenen Füßen zu stehen", ist Frauke Greven sicher. "Der Jahrgang 1960 und älter hatte meist weder Vorbilder noch Unterstützung, um die Mutter- und Berufsrolle zu erkämpfen." Selbst Frauke Greven musste bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach der Geburt ihres ersten Kindes vor Gericht einen Vergleich erstreiten. "Man wollte mir eine schlechtere Stelle anbieten. Und mir war klar, dass ich nicht die einzige in einer solchen Situation sein kann."

Von daher macht Frauke Greven jetzt für ihre rund 200 Klienten die "Trickkiste aller gesetzlichen Möglichkeiten" von Elterngeld und -zeit, Arbeitsrecht bis hin zur Kinderbetreuung auf. Sie zeigt Frauen schon vor der Entscheidung für ein Kind und der Gründung einer Familie auf: "Mensch, ich habe ja eine Perspektive". Die rechtlichen Bestimmungen zur Elternzeit sind aber so komplex und undurchsichtig, dass viele Mütter und Väter den Dschungel der Möglichkeiten nicht durchdringen können. So weist Frauke Greven als erstes darauf hin, dass sich Frauen schon zwei Wochen nach der Geburt in aller Regel "verbindlich und unwiderruflich" für die ersten zwei Jahre Elternzeit festlegen müssen.

"Die gesetzlichen Bestimmungen eröffnen Müttern und Vätern heute schon vielfältige Spielräume für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie", so Frauke Greven. "Für einen schnellen Wiedereinstieg in den Beruf müssen sich Frauen aber früh um einen der noch immer wenigen Krippenplätze bemühen."

Stichtag Für Kinder mit einem Geburtsdatum ab dem 1. Januar 2007 erhalten Eltern und Alleinerziehende Elterngeld. Ist das Kind vor diesem Stichtag geboren, gelten noch die Regelungen für das Bundeserziehungsgeld. Das Elterngeld ist einkommensabhängig. Unterbrechen Eltern und Alleinerziehende für die Erziehung ihre Erwerbstätigkeit als Angestellte, Beamte, Azubis, Selbstständige oder Mini-Jobber, erhalten sie monatlich 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1800 Euro.

Bezugsdauer Elterngeld wird bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gewährt. Dabei kann ein Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld generieren. Ein Bonus von zwei Monaten wird dem Partner gewährt, wenn auch er die Erwerbstätigkeit unterbricht. Die Bezugsdauer kann auf das Zweifache der Monate gestreckt werden.

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