Schüler darf Kontrahenten nicht aus Klasse klagen

Stuttgart (dpa) - Auch wenn sie noch so fies und gewalttätig sind - Schüler dürfen Mitschüler nicht aus der Klasse klagen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.

Schüler müssen auch ihren ärgsten Kontrahenten dulden, wenn die Schule es so will, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zeigt. Das wurde am Montag (12. Dezember) veröffentlicht (Aktenzeichen: 12 K 2286/11). Geklagt hatte ein Schüler. Der Neunjährige wollte erreichen, dass ein anderer Schüler nach kurzer Abwesenheit nicht erneut in seine Grundschulklasse kommt. Der Grund waren mehrere gewaltsame Zwischenfälle. Zudem habe sein Kontrahent ein Messer mit in die Schule gebracht.

Die Mutter des Klägers hatte im Herbst 2010 Strafanzeige gegen den vermeintlichen Feind ihres Sohnes gestellt. Laut Verwaltungsgericht ist die Klage des Schülers aber unzulässig. Er habe keine Recht, die Wiederaufnahme seines Kontrahenten in seine Klasse anzufechten, hieß es. Anderenfalls könnten alle Grundschüler zum Schulstart auch die Aufnahme von Kindergarten-Rabauken verhindern. Inzwischen sind die beiden Jungs in Klasse 4 - jetzt aber sorgsam getrennt in unterschiedlichen Parallelklassen.

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