Scheidungsrecht: Lehre für Kind abgebrochen

Brandenburg (dpa/tmn) - Wer für sein Kind eine Lehre abbricht und sie auch in der Ehe nicht nachholt, hat bei einer Scheidung Recht auf dauerhafte Unterhaltszahlung. Ein Ehemann hatte vergeblich dafür geklagt, die Unterhaltszahlungen zu befristen.

Bricht eine Frau wegen der Geburt ihres Kindes eine Berufsausbildung ab und holt sie in der Ehe auch nicht nach, hat sie Anspruch auf unbefristeten Unterhalt. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Aktenzeichen: 10 UF 253/11), wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.

In dem Fall hatte die Frau wegen ihrer Schwangerschaft die Ausbildung zur Gärtnerin abgebrochen und nach der Heirat keine weitere nachgeholt. Sie betreute die Kinder und übernahm verschiedene Jobs. Nach 30 Jahren wurde die Ehe geschieden. Das Gericht verpflichtete den Ex-Mann zu unbefristeten Unterhaltszahlungen. Dieser wollte die Zahlung jedoch befristen oder die Summe mindern lassen. Er argumentierte, dass seine geschiedene Ehefrau auch ohne die Ehe ohne Berufsabschluss geblieben sei.

Das sahen die Richter anderes. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Ehefrau ohne die Heirat und Kinderbetreuung auch heute nur ungelernte Tätigkeiten ausüben würde. Die Frau habe damals schon ein Jahr ihrer Ausbildung absolviert und hätte sie voraussichtlich auch abgeschlossen. Als Landschaftsgärtner hätte sie ein ähnlich hohes Einkommen wie ihr Ehemann erzielen können. Dieser müsse deshalb den ehebedingten Nachteil der Zeitspanne über 30 Jahre unbefristet und ohne Abzüge ausgleichen.

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