Rentner können oft nur mit Abzügen hinzuverdienen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Es klingt einfach: Wer Rentner ist, aber noch arbeiten will, jobbt nebenbei. Doch dem sind - noch - enge Grenzen gesetzt. Ob es sich lohnt, etwas dazuzuverdienen, sollten Rentner gut kalkulieren.

Denn was 400 Euro übersteigt, wird angerechnet.

Nach den Plänen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen Rentner, die vorzeitig Rente beziehen und zusätzlich arbeiten, künftig deutlich mehr hinzuverdienen dürfen. Statt monatlich 400 Euro soll sich die Obergrenze am höchsten Gehalt der letzten 15 Berufsjahre orientieren, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Die gelockerten Grenzen sollen nur für Versicherte gelten, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Jahre Versicherungsjahre nachweisen können.

Aber wie sieht die aktuell gültige Regelung eigentlich aus? Bisher sind Senioren, die zusätzlich zur Rente etwas verdienen wollen, starre Grenzen gesetzt: Wer vorzeitig in den Ruhestand geht oder eine Erwerbsminderungsrente erhält, darf nur 400 Euro im Monat hinzuverdienen. „Alles was darüber hinausgeht, kann dazu führen, dass die Rente nicht voll ausgezahlt wird“, erläutert Martin Schafhausen, Anwalt für Sozialrecht in Frankfurt am Main. Als Hinzuverdienst gelten nicht nur der Bruttolohn, sondern auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbetätigkeit.

Je nach individueller Hinzuverdienstgrenze könne die Rente dann anteilig um ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel gemindert werden oder sogar ganz wegfallen. Wie viel Rentner hinzuverdienen dürfen, hängt unter anderem von ihrem früheren Verdienst ab und davon, wie lange sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Ruheständler sollten deshalb immer einen Blick in ihren Rentenbescheid werfen: „Dort sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgelistet“, sagt Schafhausen, der auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist.

Probleme bereite die bisherige Regelung vor allem dann, wenn das Einkommen des Rentners monatlich schwanke. „Also zum Beispiel, wenn ich in einem Monat 350 Euro verdiene, im nächsten aber 600 oder noch mehr“, erläutert Schafhausen. Denn dann könne die Rentenversicherung Geld zurückverlangen - rückwirkend für einen Zeitraum bis zu vier Jahren.

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