Räumliche Trennung: Unterhaltsanspruch bleibt

Köln/Berlin (dpa/tmn) - Unterhaltsansprüche zwischen Verheirateten blieben auch dann gültig, wenn ein Partner im Pflegeheim lebt. Dies sei nicht mit einer Trennung gleichzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Köln.

Ein Ehepartner muss ins Pflegeheim - die Unterhaltsansprüche bleiben auch dann bestehen, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: 27 WF 21/10). Dies teilte der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mit.

In dem Fall war der Ehemann aufgrund von Krankheit und Alter in ein Pflegeheim gezogen. Er weigerte sich, weiter Unterhalt an seine Frau zu zahlen. Aufgrund der räumlichen Trennung sei er dazu nicht mehr verpflichtet. Dies sahen die Richter jedoch anderes. Eine Trennung zwischen Eheleuten liege nicht vor, wenn einer der Partner in einem Pflegeheim lebt.

Der Anspruch der Frau auf Familienunterhalt bestehe weiter. Zwar hätten die beiden seit dem Umzug des Mannes in ein Heim keine räumlichen gemeinsamen Lebensmittelpunkt mehr. Dennoch bildeten sie weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft.

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