Heime müssen Demenzkranke lückenlos beaufsichtigen

Jena (dpa) - Pflegeheime müssen Demenzkranke lückenlos beaufsichtigen, um ein Weglaufen und mögliche Verletzungen zu verhindern. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden.

Die Jenaer Richter sprachen einer Betroffenen 20 000 Euro Schmerzensgeld zu (2U567/10), wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag (24.3.) mitteilte. Die 73-Jährige war im Herbst 2008 während des Urlaubs ihrer Tochter in einem Pflegeheim untergebracht. Unbemerkt schlich sie sich aus dem Haus und wurde erst drei Tage später verletzt, unterkühlt und schwer verwirrt auf einer Wiese gefunden. Sie war gestürzt und hatte sich die rechte Schulter gebrochen.

Das Landgericht Mühlhausen hatte die Betreiberin des Heimes zu 10 000 Euro Schmerzensgeld und einer monatlichen Rente von 150 Euro verurteilt. Dagegen legte sie Berufung ein. Ihre Begründung: Sie habe ein offenes Haus und daher keine lückenlose Überwachung der Seniorin gewährleisten können und müssen.

Das sah der zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichts anders. Die Frau habe ihre Betreuungspflichten aus dem Heimvertrag fahrlässig verletzt, heißt es in der Urteilsbegründung. Sie habe gewusst, dass die Frau demenzkrank sei und die Gefahr bestehe, dass sie weglaufe. Um das zu verhindern und die Frau vor Gefahren zu schützen, hätte sie ständig beaufsichtigt werden müssen, entschieden die Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betreiberin des Pflegeheims kann Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

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