Gericht: Nach Trennung kein Recht auf Gassi-Gehen

Hamm/Dortmund (dpa) - Getrennte Ehepartner haben nach der Scheidung kein Recht auf Gassi-Gehen mit dem Familienhund. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm in einer am Mittwoch (15. Dezember) veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen: II-10 WF 240/10) klargestellt.

Eine Frau aus dem Ruhrgebiet hatte vor dem Familiengericht in Dortmund ein Umgangsrecht mit dem zwei Jahre alten, nach der Trennung beim Ehegatten gebliebenen Familienhund einklagen wollen. Sie wollte an zwei Tagen in der Woche einige Stunden mit dem Tier verbringen.

Die Dortmunder Familienrichter hatten einen Antrag auf Prozesskostenhilfe der Frau abgewiesen. Dies bestätigte der Familiensenat in Hamm: „Die Regelungen über das Umgangsrecht mit einem Kind können nicht entsprechend angewendet werden“, begründete das OLG die Entscheidung.

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