Fonds Sexueller Missbrauch: Jetzt Leistungen beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Es kann nichts wiedergutmachen - aber immerhin eine Unterstützung sein: Wer als Kind sexuell missbraucht wurde, kann jetzt Mittel aus einem Fonds beantragen.

Der Fonds Sexueller Missbrauch stellt ab sofort Hilfen für Menschen bereit, die als Minderjährige im familiären Umfeld missbraucht wurden. Die Antragesteller bekommen kein Geld, sondern Sachleistungen. Bezahlt werden beispielsweise Psychotherapien, die von den Kranken- oder Unfallversicherungen nicht oder nicht mehr übernommen werden, Fahrtkosten zu therapeutischen Sitzungen sowie Kosten für Heil- und Hilfsmittel. Betroffene können diese Hilfen bis zu einem Gesamtbetrag von 10 000 Euro beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen bestehe aber nicht, teilt die Geschäftsstelle des Fonds mit. Beaufsichtigt wird er vom Bundesfamilienministerium.

Den Antrag können Betroffene entweder im Internet herunterladen oder bei einer Beratungsstelle abholen. Antragsberechtigt ist, wer als Minderjähriger im familiären Umfeld missbraucht wurde. Fälle, die sich in Schulen, Heimen oder kirchlichen Institutionen ereignet haben, sind derzeit nicht eingeschlossen. Die Tat muss nach der Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 und vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (voraussichtlich Mai 2013) geschehen sein. Anträge können bis zum 30. April 2016 gestellt werden.

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