30 Jahre Altersunterschied Eltern dürfen Liebesbeziehung nicht verhindern

Brandenburg (dpa/tmn) - Eltern müssen es hinnehmen, wenn ihre Tochter im Teenager-Alter mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 132/15).

30 Jahre Altersunterschied: Eltern dürfen Liebesbeziehung nicht verhindern
Foto: dpa

Im verhandelten Fall hatte eine 15-Jährige eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Ihre Eltern versuchten immer wieder, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte. Unter anderem hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim und suchte sich, als der Konflikt weiter eskalierte, einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.

Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchen bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen. Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, „zielorientiert und stabil“ geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort