Abwechselnde Kinderbetreuung funktioniert nicht gegen Elternwillen

Hamm (dpa/tmn) - Bei einem Wechselmodell kümmern sich die getrennt lebenden Eltern in der Regel im wöchentlichen Wechsel um die gemeinsamen Kinder. Jedoch kann kein Gericht die Eltern zu einem solchen Modell verpflichten.

Voraussetzung für die wechselnde Betreuung ist, dass die Eltern sich einig bei der Erziehung sind, sich eng austauschen und hochmotiviert sind. Gegen den Widerstand eines Elternteils kann das Wechselmodell selten angeordnet werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: II 2 UF 211/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem verhandelten Fall leben die Eltern getrennt. Während eines Kuraufenthalts der Mutter kümmerte sich der Vater fast zwei Monate allein um die gemeinsamen Kinder. Ansonsten leben die Kinder bei der Mutter. Der Vater wollte gern das Wechselmodell praktizieren und im wöchentlichen Wechsel mit der Mutter die Kinder betreuen. Die Mutter lehnte dies ab. Im Verfahren kam es zu gegenseitigen Vorwürfen.

Die Richter entschieden daraufhin, den Antrag des Vaters abzulehnen. Grundsätzlich sei das Wechselmodell geeignet, eine enge Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen. Allerdings bedeute ein solches Umgangsmodell auch Belastungen für die Kinder. Es fehle an einem festen Lebensmittelpunkt. Voraussetzung für ein Wechselmodell sei daher, dass die Eltern in der Lage sind, ihre Konflikte einzudämmen. Beide müssten hochmotiviert sein, außerdem kontinuierlich kommunizieren und kooperieren können und wollen. Sei dies nicht der Fall und leiste ein Elternteil Widerstand gegen das Wechselmodell, könne es auch nicht angeordnet werden.

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