EU: Diese Rechte haben Reisende

Wer sich schon beim Urlaubsstart über verspätete Flieger ärgern muss, kann auf eine Entschädigung pochen.

Brüssel. Der Flug fällt aus, die Maschine kommt zu spät oder der Koffer ist verschwunden - häufig beginnt der Urlaub mit Ärger. Laut EU-Kommission verweigern manche Fluggesellschaften Reisenden die ihnen zustehenden Entschädigung. Dabei hat die EU genau festgelegt, welche Rechte Touristen bei Fluglinien haben.

Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere den kompletten Ticketpreis erstatten lassen - einschließlich Steuern und Gebühren.

Alternativ darf auch auf einen anderen Flug umgebucht werden. Das gilt auch, wenn man mehr als fünf Stunden auf den Flieger warten muss. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden hat man Anspruch auf Essen, Getränke und Übernachtung.

Falls der Flug überbucht ist, haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro - das hängt von der Entfernung ab. Stimmt der Fluggast einer Umbuchung zu, bekommt er Mahlzeiten, Getränke und wenn nötig eine Hotelübernachtung.

Im April durchkreuzte die Aschewolke die Reisepläne von sieben Millionen Passagieren. Auch in dieser Ausnahmesituation haben Fluggäste die Wahl, ob sie ihr Ticket erstattet haben oder umbuchen wollen. Der einzige Unterschied: Passagiere haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Entschädigung.

Für alle europäischen Fluggesellschaften, die in der EU starten und landen - selbstverständlich auch für Billig-airlines. Auch außereuropäische Fluggesellschaften sind daran gebunden, wenn sie von Europa aus starten.

Als Erstes muss jeder Reisende bei der Fluggesellschaft einen Antrag auf Erstattung stellen. Weigert sich die Airline zu zahlen, sollte der Verbraucher Beschwerde einlegen - und zwar bei der nationalen Luftfahrtaufsichtsbehörde. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zuständig.

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