Eisgeschosse vom Lkw-Dach: Der Fahrer ist haftbar

Vor Abfahrt muss der Wagen kontrolliert werden.

Düsseldorf. Wer in der Winterzeit auf der Autobahn hinter einem Lkw fährt, muss besonders vorsichtig sein. Der Grund: Oft fallen Eisplatten, die sich in der Nacht gebildet haben, vom Dach herunter. Wenn möglich, sollte der Autofahrer immer genügend Abstand zwischen seinem Fahrzeug und dem Lkw lassen.

Doch wer trägt eigentlich die Schuld, wenn trotz aller Vorsicht eine Eisplatte herunterfällt und einen Unfall verursacht? Laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Lkw-Fahrer für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Deshalb muss der Fahrer, bevor er losfährt, sich im Rahmen der Abfahrtskontrolle davon überzeugen, dass sich kein Eis auf dem Aufbau und dem Dach des Führerhauses befindet. Bereits die Nachtruhe unterwegs oder eine längere Pause auf dem Rasthof kann zur Bildung solcher Eisplatten ausreichen. Entfernt der Fahrer Schnee und Eisteile nicht, so haftet er im Falle eines dadurch verursachten Unfalls.

Wird bei dem Unfall eine oder mehrere Personen verletzt, könnte sogar der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung greifen.

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