Einzelhandel: Verbraucherzentrale jagt schwarze Schafe

Die Angabe des Grundpreises ist Pflicht. Kunden sollen Verstöße melden.

Düsseldorf. Seitdem Hersteller nicht mehr dazu verpflichtet sind, Milch, Wasser, Fruchtsäfte, Limonade, Zucker, Bier oder Schokolade in festen Einheiten zu verkaufen, ist ein Preisvergleich für Verbraucher teilweise noch schwieriger. Denn waren bis April 2009 Packungen mit beispielsweise 100, 125 oder 500 Gramm erlaubt, dürfen Hersteller laut Gesetz nun ihre Produkte in unterschiedlichsten Füllmengen anbieten.

Fest geregelt sind nur noch Füllmengen für Wein, Sekt und Spirituosen. "Weil wildeste Füllmengen erlaubt sind, ist es umso wichtiger, dass Händler entsprechend dem Gesetz den Grundpreis angeben. Nur so können Kunden die Preise vergleichen", sagt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Doch die Realität sieht im Einkaufsalltag oft anders aus. Immer wieder berichten verärgerte Kunden der Verbraucherzentrale von nicht vorhandenen Grundpreis-Angaben oder von Preisetiketten, die zu klein, gar nicht erkennbar oder undeutlich sind. Dabei verlangt die Preisangabenverordnung, dass der Grundpreis "leicht erkennbar" und "deutlich lesbar" sowie in unmittelbarer Nähe des Endpreises stehen muss. Daran halten sich aber noch lange nicht alle Händler. Deshalb will die Verbraucherzentrale schwarze Schafe entlarven und setzt dabei auf die Hilfe der Kunden.

Sobald Verbraucher einen Verstoß gegen das Gesetz entdecken, können sie falsche oder fehlende Grundpreis-Angaben den Verbraucherschützern melden. Ein entsprechendes Formular gibt es dazu im Internet. Die Verbraucherzentrale mahnt die Filialen anschließend ab. Wo ein einzelner Kunde machtlos ist, kann die Verbraucherzentrale durch ihre Verbandsklagebefugnis viel erreichen.

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