Ein Mittelweg

Ist es gerecht, dass ein Erblasser sein Erbe nicht komplett so verteilen darf, wie er es möchte? Ist es gerecht, dass selbst ein Sohn, der sich jahrelang nicht sehen lässt, einen Pflichtteil erhält?

Es ist schon verständlich, dass viele das kritisieren. Doch sollte man auch bedenken: Zum einen beträgt der Pflichtteil nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Und es gibt durchaus Fälle, in denen ein eigentlich Pflichtteilsberechtigter ganz leer ausgeht — zum Beispiel, wenn er eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt hat.

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