Die Fallstricke bei der Geldanlage

Verbraucher sollten mit einer guten Vorbereitung und einer kritischen Grundhaltung ins Bankgespräch gehen.

Düsseldorf. Die Insolvenz der US-Bank Lehman-Brothers vor einem Jahr hat viele Anleger Geld und Nerven gekostet. Doch haben die Banken aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt? Anscheinend nicht, wie Finanztest jetzt festgestellt hat.

Denn viele Banken vertreiben weiter Zertifikate, die für Privatanleger undurchschaubar sind. Was also können Verbraucher tun, um sich vor Fehlinvestitionen zu schützen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Ein guter Berater bietet nicht nur bankeigene Produkte an, sondern schaut auch über den Tellerrand hinaus. "Er muss Ratschläge geben, die gut für den Kunden sind und nicht für die Bank", sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW.

Ein guter Berater geht im Gespräch vornehmlich auf die Ziele des Kunden und nicht auf Produkte ein. Wichtige Punkte, die außerdem besprochen werden müssen: Die finanzielle Situation und die Risikobereitschaft des Kunden, verschiedene Alternativen und die Kosten des Produkts. Es wird außerdem kein Produkt angeboten, das eine hohe Renditechance besitzt und trotzdem sicher sein soll. Der Berater händigt zudem schriftliche Unterlagen aus.

"Man muss wissen, was man will", sagt Schuldzinski. Dazu gehört beispielsweise, wann man das Geld unbedingt braucht und für welche Investition. Eine Checkliste mit vielen wichtigen Fragen hat die Verbraucherzentrale im Internet zusammengestellt (Adresse siehe unten).

Die Checkliste verdeutlicht die eigene finanzielle Situation und hilft dem Berater, ein passendes Produkt zu finden. Ratgeber zum Thema Geldanlage, die zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale erhältlich sind, sorgen für das nötige Grundwissen. Schuldzinski rät: "Haben Sie eine kritische Grundhaltung und eignen Sie sich viel Wissen an."

Empfehlenswert ist es, Fachbücher zum Thema Geldanlage zu lesen. Auch die Verbraucherzentrale erarbeitet mit Verbrauchern deren Bedürfnisse, bietet aber keine Produkte an. Deutschlands größte Direktbank Ing Diba verkauft ihre Finanzprodukte künftig mit kurz gefassten Beipackzetteln.

Ähnlich wie bei Medikamenten sollen die Konsumenten die wesentlichen Eigenschaften der Produkte erkennen und vergleichen können. Dazu gehören Kosten und Risiken, die mit den Geldanlagen verbunden sind.

Theoretisch ja. Allerdings muss der Verbraucher eine Falschberatung nachweisen. Und das ist nicht ganz einfach. Deshalb rät die Verbraucherzentrale, zum Gespräch jemanden mitzunehmen.

Ab dem 1. Januar 2010 soll zudem ein neues Gesetz Verbrauchern beim Schadensersatz helfen: Dann müssen die Banken nach jeder Beratung ein Protokoll aushändigen mit Gesprächsinhalt, den Anlagezielen des Kunden und warum er in welche Risikoklasse eingestuft wurde.

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt dann nicht mehr ab Vertragsschluss zu laufen, sondern erst, wenn der Sparer vom Schaden erfuhr, spätestens aber nach zehn Jahren.

"Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem löst es nicht alle Probleme", sagt Schuldzinski. Kunden müssten weiterhin aufmerksam sein und die Inhalte des Protokolls lesen, bevor sie es unterschreiben.

Wer schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist bei der Verbraucherzentrale gut aufgehoben. Die Verbraucherschützer geben Tipps und vermitteln - wenn es der Fall erfordert - auch entsprechende Fachanwälte.

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