Daten im Energieausweis selbst prüfen

In der Praxis werden viele Daten nur unvollständig erhoben.

Düsseldorf. Wer eine neue Wohnung oder ein Haus mieten oder kaufen will, sollte nicht nur Größe und Preis im Auge haben, sondern sich beim Eigentümer auch nach dem Energieausweis erkundigen. Denn diesen müssen Eigentümer seit dem 1. Juli vorlegen - zumindest, wenn das Haus oder die Wohnung vor 1965 fertiggestellt wurde (siehe Kasten).

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät jedem Miet- oder Kaufinteressenten, gezielt nach dem Dokument zu fragen. "Der Energieausweis ist entscheidend für die Anmietung oder den Kauf einer Immobilie", weiß Friedhelm Lentzen, Energieberater bei der Düsseldorfer Verbraucherzentrale.

Zwar soll der Ausweis eine grobe Einschätzung des Energieverbrauchs abgeben und einen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden ermöglichen, in der Praxis sieht das aber häufig anders aus.

Lentzen: "Es kommt auch vor, dass im Energieausweis falsche Daten erhoben werden oder Lücken vorhanden sind." Dadurch werden zu erwartende Energieverbräuche vielfach schön geredet. So wird das Energiespar-Haus zum tatsächlichen Energiefresser.

Deshalb sollten sich Interessenten selbst ein Bild vom Energieverbrauch des künftigen Domizils machen und den Energieausweis kontrollieren. "Das Wichtigste ist der Energieverbrauchskennwert, der auf der dritten Seite des Ausweises steht und durchschnittlich 180 Kilowattstunden pro Quadratmeter nicht überschreiten sollte", berichtet der Energieberater. Außerdem sollten Miet- und Kaufinteressenten auf ein lückenloses Dokument achten.

Wer einen Fehler feststellt, hat sogar das Recht, Kosten zurückzufordern. "Allerdings", so Lentzen, "muss der Ausweis Grundlage des Miet- oder Kaufvertrags sein."

Rund um das Thema Energieausweis veranstaltet die Verbraucherzentrale (Mintropstraße 27) am Montag von 10 bis 16 Uhr Energieberatungen für Jedermann. Im Internet kann zudem mit dem Energiebedarfsrechner die Prognose vorgelegter Ausweise überprüft werden.

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