Neue Gesetzesregelungen in Kraft : Das ändert sich zum 1. April
Berlin Kein Scherz: Zum 1. April tritt eine Reihe neuer Gesetzesregelungen in Kraft. Was sich unter anderem für Mieter, Familien und Reisende ändert.
MIETPREISBREMSE: Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.
ADOPTION VON STIEFKINDERN: Auch unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder adoptieren. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat. Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich. Bisher durften Stiefkinder nur adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist.
LUFTVERKEHR: Flugtickets könnten teurer werden. Für Inlandsflüge und Flüge in der EU steigt der Steuersatz für die Airlines von 7,50 Euro auf 13,03 Euro pro verkauftem Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer von derzeit 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für Langstreckenflüge von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Diese Regelung ist Teil des schwarz-roten Klimapakets und soll Fliegen unattraktiver machen. Allerdings ist offen, in welchem Umfang die Aufschläge an die Fluggäste weitergegeben werden.