Berufsunfähig – und dann?

Eine Police kann die finanzielle Existenz retten. Doch beim Vertragsabschluss muss einiges beachtet werden.

Düsseldorf. Hat man eine Berufsunfähigkeitspolice in der Schublade, wiegt man sich in Sicherheit. Sollte die Gesundheit nicht mehr mitmachen, ist zumindest der Einkommensverlust abgedeckt. Doch dieser Eindruck trügt. Gerade wenn es um geltend gemachte Ansprüche geht, ist der Streit mit dem Versicherer oft vorprogrammiert. Häufigster Streitpunkt: Ungenau beantwortete Gesundheitsfragen im Antrag und Probleme mit den Gutachten.

Hat man die Fragen zum Gesundheitszustand bei Abschluss einer Police nicht korrekt beantwortet, "ist das erste Scheunentor für spätere Streitigkeiten geöffnet", sagt Versicherungsmakler Helge Kühl. Er rät, sich bei den Antragsfragen "Zeit zu lassen und behandelnde Ärzte anzurufen".

Anwältin Sabine Martin hat gute Erfahrungen damit gemacht, eine Auskunft bei der Krankenkasse einzuholen. Vom Versicherungsvertreter sollte man sich keinesfalls überzeugen lassen, dass manche Details unwichtig seien.

Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, ist das der Versicherung schriftlich mitzuteilen. Beim Ausfüllen des Leistungsantrags bieten viele Unternehmen telefonische Hilfe an. "Man sollte sich keinesfalls telefonisch zum Gesundheitszustand äußern", warnt Kühl.

Die Gefahr, dass man Auskünfte gibt, die einem hinterher zum Nachteil gereichen, sei groß. Er rät, sich bereits in diesem Stadium anwaltliche Hilfe zu holen.

"Allerhöchste Sorgfalt", so Martin, sei auf die Beantwortung der Frage zur beruflichen Tätigkeit zu verwenden, die man im Leistungsantrag beschreiben muss. Denn diese Schilderung werde in Beziehung zum Beschwerdebild gesetzt und biete die Grundlage für die Entscheidung, ob jemand wirklich nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Nur bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent muss der Versicherer die Rente bezahlen. Ob jemand zu 49 oder zu 51 Prozent berufsunfähig ist, ist nicht selten auch eine Interpretationssache. Am schwierigsten sei es, psychische Probleme zu bewerten, so Martin. Die Juristin rät, zur Begutachtung eine Begleitperson mitzunehmen, die als Zeuge fungieren kann.

Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung ist ratsam. Im Streitfall ist man ohne Hilfe eines Anwalts meist auf verlorenem Posten. Die beste Vorsorge ist jedoch ein korrekt ausgefüllter Antrag sowie gute Vertragsbedingungen.

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