Zu alt für den Job: Entschädigung einklagen

Wiesbaden (dpa/tmn) - Bekommen Bewerber eine Stelle nur deshalb nicht, weil sie zu alt sind, können sie eine Entschädigung einklagen. Sie beträgt in der Regel ein bis drei Monatsgehälter, sagt Bernhard Franke von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).

Wenn eine Bewerbung wegen des Alters abgelehnt wird, kann man eine Entschädigung einklagen. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach darf kein Bewerber wegen seines Alters vom Arbeitgeber diskriminiert werden. Jeder fünfte Deutsche (21 Prozent) hat sich schon einmal wegen seines Alters benachteiligt gefühlt. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der ADS hervor.

Wollen abgelehnte Bewerber eine Entschädigung geltend machen, müssen sie sich jedoch an gewisse Fristen halten. „Der Bewerber muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Absage seine Ansprüche beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen“, erklärt Franke. Anschließend müsse innerhalb von drei Monaten eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Vor dem Arbeitsgericht müsse der Bewerber dann Indizien vortragen, die belegen, dass er die Stelle aufgrund seines Alters nicht bekommen hat. „Ein Indiz kann zum Beispiel sein, dass in der Stellenanzeige ausdrücklich Unterstützung für ein junges, dynamisches Team gesucht wurde“, erklärt Franke.

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