Steuerfreier Zuschuss Wenn der Chef Sportkurs oder Fitnessstudio bezahlt

Regenstauf (dpa/tmn) - Sportkurse oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio können sich Arbeitnehmer von ihrer Firma fördern lassen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern aufmerksam.

Steuerfreier Zuschuss: Wenn der Chef Sportkurs oder Fitnessstudio bezahlt
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Es gibt zwei Varianten: Pro Mitarbeiter kann ein Unternehmen im Jahr bis zu 500 Euro steuerfrei und zusätzlich zum Lohn für gesundheitsfördernde Maßnahmen bezahlen.

Die Angebote müssten den Anforderungen des Fünften Sozialgesetzbuches entsprechen. In der Regel seien dies Kurse, die den ganzen Körper fordern, etwa Yoga oder Pilates. Auch bestimmte Abnehmprogramme fielen darunter, reines Gerätetraining jedoch zum Beispiel nicht.

Arbeitgeber könnten allerdings einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abschließen und festlegen, dass Angestellte alle entsprechenden Kurse im Angebot des Studios besuchen dürfen.

Die zweite Möglichkeit: Mitarbeiter erhalten bis zu 44 Euro jeden Monat als Sachzuwendung für ein bestimmtes Fitnessstudio. Die Summe ist dann nicht an bestimmte Kursangebote gebunden. Kostet das Studio mehr als 44 Euro im Monat, kann man den Restbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Gehaltsverhandlungen sind zum Beispiel eine Gelegenheit, um solche Förderungen anzusprechen.

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