Künstler und Publizisten : Was ist bei der Einkommensprognose für die KSK wichtig?
Berlin Selbstständige Künstler, die Mitglied der Künstlersozialkasse sind, haben einen ähnlichen Sozialversicherungsschutz wie Arbeitnehmer. Dafür müssen Sie jährlich Gewinnprognosen erstellen. So geht's.
Für alle, die selbstständig und gewerbsmäßig eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben und Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind, gilt: Die Höhe der Beiträge berechnet sich jährlich neu - und zwar nach dem voraussichtlichen Jahreseinkommen aus der selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Dieses muss der KSK jährlich im Voraus gemeldet werden. Doch wie berechnet man das voraussichtliche Jahreseinkommen eigentlich, wenn die Einkünfte von Jahr zu Jahr stark schwanken?
Rechtsanwalt Andri Jürgensen verweist in der Zeitschrift „Finanztipp“ (Ausgabe 4/2023) auf zwei Prognose-Methoden. Entweder man gibt den Gewinn des Vorjahres oder des Vorvorjahres an. Dann bestehe allerdings das Risiko, dass man zu hohe Beiträge zahlen muss, sollte es diesmal schlechter laufen, so Jürgensen. Als Alternative könnten Versicherte aber auch die Durchschnittswerte für die vergangenen vier oder fünf Kalenderjahre bilden. Ausreißer würden so nach oben und unten ausgeglichen.