Blaumann und Co. : Wann sich Berufskleidung steuerlich absetzen lässt
Berlin Kleidung, die man im Job trägt, kann abzugsfähig sein. Doch eignet sie sich auch für private Zwecke, lassen die Finanzämter selten mit sich reden. Was Sie dazu wissen müssen.
Will man Berufskleidung von der Steuer absetzen, darf sie nicht für private Zwecke geeignet sein. Denn um sie als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, müsse die private Nutzung „so gut wie ausgeschlossen sein“, teilt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin mit.
Allein der Fakt, dass eine bestimmte Kleidung aufgrund einer dienstlichen Weisung getragen werden müsse, mache sie noch nicht zur typischen Berufskleidung. Laut Rechtssprechung handele es sich etwa bei dem Hosenanzug einer Rechtsanwältin oder dem Trachtenanzug des Geschäftsführers eines Lokals in Bayern nicht um typische Berufskleidung.
Im März 2022 bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil (Az.: VIII R 33/18), dass ein Betriebsausgabenabzug für „bürgerliche Kleidung“ auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird. Geklagt hatten selbstständige Trauerredner, die Aufwendungen unter anderem für schwarze Anzüge und Blusen als Betriebsausgaben geltend gemacht hatten.