Von Berlin nach Barcelona - Tipps für die Arbeit im EU-Ausland

Bonn (dpa/tmn) — Dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit können Deutsche in jedem EU-Mitgliedsstaat arbeiten - in der Theorie. In der Praxis ist der Umzug von Flensburg nach Florenz oft mit Schwierigkeiten verbunden.

Experten raten, sich mehrere Monate lang vorzubereiten.

Europa wächst zusammen - das spüren auch die Arbeitnehmer. Dank der Freizügigkeitsregelung darf heute jeder Deutsche überall im EU-Ausland arbeiten - vorausgesetzt, er findet einen Arbeitgeber, der ihn anstellt. „Deutsche brauchen heute anders als früher keine Arbeitserlaubnis mehr, wenn sie zum Beispiel in Frankreich arbeiten wollen“, sagt Beate Raabe, Expertin von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Trotzdem rät sie, sich im Voraus auf einen Wechsel ins EU-Ausland mehrere Monate vorzubereiten. „Der Teufel steckt bei Themen wie Krankenversicherung oder Rentenanspruch häufig im Detail“, so Raabe.

Am Freitag (26. April) präsentierte die EU-Kommission in Brüssel verschiedene Gesetzesvorschläge, die das Arbeiten im Ausland künftig weiter erleichtern sollen. Im Gespräch sind etwa nationale Unterstützungs- und Informationsstellen für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland.

Deutsche Arbeitnehmer sollten sich klarmachen, dass sie im Ausland dieselben Ansprüche haben wie die Einheimischen. „Bei Arbeitszeiten, Urlaubstagen oder Mindestlohnansprüchen dürfen sie nicht benachteiligt werden“, erläutert Raabe. Das setzt allerdings voraus, dass die Deutschen die Regelungen im Wunschland genau kennen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben und zum Beispiel mit deutlich weniger Urlaubstagen dazustehen, sollten Wechselwillige sich etwa bei den Eures-Beratern der Bundesagentur für Arbeit vorab genau informieren.

Bei Krankheit, Arbeitsunfällen und Arbeitslosigkeit haben Deutsche im Ausland ebenfalls die gleichen Ansprüche wie die Einheimischen. „Da muss man aber im Einzelfall genau hinschauen“, sagt Raabe. Oft müssten Arbeitnehmer erst einmal eine Zeit lang in die Arbeitslosen- oder Unfallversicherung einzahlen, bevor sie Leistungen beantragen können.

Und was ist mit den Steuern? „Da muss niemand Angst haben, dass er doppelt bezahlt“, erklärt Raabe. Steuern müssen Arbeitnehmer immer nur in dem Land zahlen, in dem sie tatsächlich arbeiten und zu den dort üblichen Bedingungen.

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