Urteil: BAföG für Praktikum im Ausland

Münster (dpa) - Wenn deutsche Lehrlinge ein freiwilliges Praktikum im Ausland ableisten, haben sie trotzdem ein Recht auf BAföG. Die bestehende Regelung zur Ausbildungsförderung verstoße gegen Europarecht, urteilte das Verwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen: 6 K 919/08).

Eine angehende Erzieherin hatte geklagt, weil sie für ein einjähriges Praktikum in den Niederlanden kein BAföG bekommen hatte. Die zuständige Behörde hatte ihr keine Förderung gewährt, weil ihr Unterrichtsplan nicht vorschreibe, dass das Praktikum im Ausland stattfinde. Das sei „eine ungerechtfertigte Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit nach dem EU-Vertrag“, entschied das Gericht.

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